Ihre Spende an den Heidelberger Partnerschaftskaffee e.V.

Das müssen Sie beachten:

Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach Paragraph §§ 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar. Der Verein Heidelberger Partnerschaftskaffee e. V. ist beim Finanzamt als gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit, somit können Sie Ihre Spenden für die entwicklungspolitische Förderung und die Bildungsarbeit des Partnerschaftskaffee von der Steuer absetzen.

Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenbescheinigung bis 300 Euro

Spenden bis zu 300 Euro (vor 01.01.2021 bis 200 Euro) können ohne eine amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung bzw. dem Kontoauszug zu ihrer Online-Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Angaben – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag – vorzulegen. Diese Information für den vereinfachten Spendennachweis erhalten Sie hier zum Download. Für Spenden über 300 Euro erhalten Sie vom Heidelberger Partnerschaftskaffee e.V. eine extra für Sie erstellte Spendenbescheinigung.

Bei Spenden bis 300 Euro möchten wir Sie deshalb bitten, den Einzahlungsbeleg / Kontoauszug zusammen mit dem vereinfachten Spendennachweis als Nachweis für das Finanzamt zu verwenden. Falls Sie keine Möglichkeit zum Ausdrucken des Downloads haben, melden Sie sich bitte bei unserer Buchhaltung unter Info@partnerschaftskaffee.de

Spenden über 300 Euro

Spenden über 300 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger extra auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden. Dafür senden wir Ihnen automatisch eine separate Spendenbescheinigung für das Finanzamt zu und bestätigen darin, dass Ihre Zuwendung für steuerbegünstigter Zwecke im Sinne §§ 51ff AO verwendet wird. Denken Sie also bitte daran, dass Sie in diesem Fall Ihre Adresse bei der Überweisung unter Verwendungszweck mit angeben müssen.

Höhe der Spendenabzugsfähigkeit

Spenden an gemeinnützige Organisationen können bis zu einer Höhe von 20 Prozent aller Einkünfte oder bis zu 4 Promille der gesamten Umsätze plus der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Bis zu dieser Spendenhöhe reduziert sich ihr Jahressteuerbetrag.

Spendenkonto:

Heidelberger Partnerschaftskaffee e.V.
IBAN: DE92 6725 0020 0003 5511 72
BIC: SOLADES1HDB
Bei Spenden über 200.- ¤ bitte unter Verwendugszweck Adresse angeben.